AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Selbsttest
Präambel
Die uptodate Ventures GmbH (nachfolgend „uptodate“) bietet mit „WE ARE FUTURE PROOF“ Unternehmen die Chance auf Basis einer sorgfältigen Prüfung zu erfahren, wo diese im Hinblick auf den verantwortungsvollen Umgang mit Umwelt & Mensch stehen. Im ersten Schritt können die Unternehmen hierfür einen kostenfreien Selbsttest entsprechend der nachfolgenden Vereinbarung durchführen.
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Für die Geschäftsbeziehung zwischen demjenigen Unternehmen (fortan nur „Unternehmen“), das auf www.wearefutureproof.de den kostenfreien Selbsttest durchführt, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Fassung. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, uptodate stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung des Selbsttests durch uptodate für das Unternehmen. Der Selbsttest wird von uptodate auf www.wearefutureproof.de zur Nutzung bereitgestellt. Näheres zum Vertragsgegenstand und den Leistungen regelt die Anlage Leistungsübersicht, welche Bestandteile dieses Vertrages ist.
§ 3 Leistungserbringung
Uptodate wird die in der Anlage Leistungsübersicht, näher beschriebenen vertragsgegenständlichen Leistungen, erbringen.
§ 4 Vergütung
Uptodate erhält für die Bereitstellung des Selbsttests keine Vergütung.
§ 5 Laufzeit, Kündigung
Der Vertrag endet mit Abschluss des Selbsttests durch das Unternehmen.
§ 6 Nutzungs- und Schutzrechte
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uptodate ist alleiniger und ausschließlicher Inhaber sämtlicher Rechte an dem Selbsttest. uptodate räumt dem Unternehmen ein auf die Dauer der Durchführung beschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein. Dem Unternehmen ist es nicht gestattet, den Selbsttest oder Teile davon zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zur Erstellung abgeleiteter Werke zu nutzen oder zu vermarkten; den Selbsttest oder Teile davon zu dekompilieren, zu rekonstruieren oder auf andere Weise auf eine von Menschen lesbare Form zu reduzieren, es sei denn, dies ist gesetzlich zulässig; auf den Selbsttest sowie Teile davon zuzugreifen, um ein mit dem Selbsttest konkurrierendes Produkt zu entwickeln; oder den Selbsttest zu nutzen, um Dienstleistungen für Dritte zu erbringen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen. Uptodate steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Leistung keine Schutzrechte Dritter in Ländern der Europäischen Union oder anderen Ländern, in denen er den Selbsttest herstellt oder herstellen lässt, verletzt werden.
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Das Unternehmen räumt uptodate ein nicht-ausschließliches, übertragbares, unterlizenzierbares, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der im Rahmen dieses Vertrages übermittelten nicht personenbezogenen Daten zu Zwecken der Weiterentwicklung und Verbesserung seiner Produkte und Dienstleistungen ein. Im Rahmen dessen darf uptodate diese Daten speichern, vervielfältigen, bearbeiten und mit den Daten von anderen Unternehmen verknüpfen. Soweit Bestandteile dieser Daten immaterialgüterrechtlich geschützt sind (etwa durch das Urheber- oder durch das Markenrecht), erfasst dieses Nutzungsrecht auch diese Immaterialgüterrechte. Als Urheber werden die Rechte an den zu erstellenden Datenbanken uptodate zustehen.
§ 7 Geheimhaltung
Die Parteien werden sämtliche Informationen, die sie übereinander oder im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten oder erhalten haben und die als vertraulich gekennzeichnet wurden sowie, das Test- und Überprüfungsergebnis (im Folgenden: "vertrauliche Informationen"), unbefristet vertraulich behandeln und nur im Rahmen der Vertragsbeziehung nutzen bzw. verwerten. Sie werden die vertraulichen Informationen durch angemessene Schutzmaßnahmen vor dem unberechtigten Zugriff Dritter schützen.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für solche Informationen, die
a) zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich sind oder die zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich werden, ohne dass dies die empfangende Partei zu vertreten hätte,
b) von denen die empfangende Partei auf anderem Wege als durch die offenlegende Partei und ohne Verstoß gegen die vertragliche oder gesetzliche Vertraulichkeitspflichten Kenntnis erlangt, oder
c) die die empfangende Partei ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen der offen legenden Partei selbständig entwickelt hat.
Sie gilt ferner nicht, soweit die empfangende Partei aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder auf Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtet ist. Die zur Offenlegung verpflichtete Partei hat dies der anderen Partei, soweit zulässig und möglich, rechtzeitig vor der Weitergabe mitzuteilen. Die zur Offenlegung verpflichtete Partei darf die vertraulichen Informationen nur im erforderlichen Umfang herausgeben und hat, soweit möglich, deren Geheimhaltung durch den jeweiligen Empfänger sicherzustellen. Im Übrigen dürfen vertrauliche Informationen von der empfangenden Partei nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei Dritten gegenüber offengelegt werden. Keine Dritten in diesem Sinne sind die mit der Partei verbundenen Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) sowie die Berater einer Partei, die entweder von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder die sich zuvor schriftlich gegenüber der empfangenden Partei zur Verschwiegenheit verpflichtet haben. Die Verpflichtung zum Stillschweigen und zur Geheimhaltung erstreckt sich auf alle Mitarbeiter von uptodate. Sie gilt auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit fort. Die Einhaltung der Bestimmungen dieses § 7 hat uptodate durch geeignete Maßnahmen in seinem Betrieb sicherzustellen. Uptodate verpflichtet sich, alle Daten im Zusammenhang mit diesem Vertrag seinen Mitarbeitern nur insoweit zugänglich zu machen, wie dies zur Erbringung der Services/Dienstleistungen erforderlich ist. Uptodate gewährleistet, dass auch seine Erfüllungsgehilfen die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß dieser Regelung dieses Vertrages einhalten. Uptodate wird den eingesetzten Erfüllungsgehilfen entsprechende Geheimhaltungspflichten auferlegen.
§ 8 Datenschutz
uptodate weist darauf hin, dass personenbezogene Daten des Unternehmens bzw. der für diesen handelnden natürlichen Personen ausschließlich zur Vertragsabwicklung erhoben, gespeichert, verarbeitet, übermittelt und genutzt werden.
§ 9 Höhere Gewalt
Die Parteien haften nicht für Schäden oder für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn der jeweilige Schaden oder die Nichterfüllung auf einem Umstand beruht, der bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war und die Parteien diese Folgen weder verhindern noch durch zumutbare Maßnahmen beheben können (fortan „höhere Gewalt“). In jedem Fall liegt höhere Gewalt vor bei Kampfhandlungen (unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt worden ist), Unruhen, Explosionen, Feuer, Flut, Erdbeben, Taifun, Epidemien und bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, aufgrund derer der Geschäftsbetrieb vollständig oder überwiegend zum Erliegen kommt sowie bei Handlungen, Unterlassungen oder Maßnahmen einer Regierung oder beim Befolgen staatlicher Aufforderungen und bei der Störung von Betriebsanlagen oder Teilen davon, die zur Erfüllung von Verpflichtungen dieses Vertrages dienen. Im Fall des Eintritts höherer Gewalt haben sich die Parteien hiervon unverzüglich zu unterrichten und innerhalb von sieben Tagen detaillierte Informationen, insbesondere über den Umfang und, soweit zumutbarer Weise möglich, die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt vorzulegen.
§ 10 Haftung
Der uptodate haftet unbeschränkt:
a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
b) für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit sowie
c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Bei einfacher fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks unerlässlich ist und auf deren Erfüllung der Auftraggeber typischerweise vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung uptodates für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche der Höhe nach begrenzt auf den Schaden bzw. diejenigen Aufwendungen, die nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch sind. Im Übrigen haftet uptodate – außer in den vorstehenden Fällen – nicht für fahrlässige Pflichtverletzungen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die ihrem Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise entsprechen. Gleiches gilt, wenn sich bei der Vertragsabwicklung zeigen sollte, dass eine Lücke besteht oder dass eine Bestimmung vorliegt, die undurchführbar ist.
Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht anzuwenden.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist München.
Anlagenverzeichnis
Anlage: Leistungsübersicht
Leistungsübersicht Selbsttest
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Fragebogen zur Überprüfung der Nachhaltigkeit des Unternehmens in den Bereichen Ecological, Social und Governance.
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Sofortiges Ergebnis, ob die Anforderungen an das Siegel erfüllt sind unter der Annahme, dass die Angaben richtig und belegbar sind.
Überprüfung des Selbsttests
Präambel
Die uptodate Ventures GmbH (nachfolgend „uptodate“) bietet mit „WE ARE FUTURE PROOF“ Unternehmen die Chance auf Basis einer sorgfältigen Prüfung zu erfahren, wo diese im Hinblick auf den verantwortungsvollen Umgang mit Umwelt & Mensch stehen. Im ersten Schritt können die Unternehmen hierfür einen kostenfreien Selbsttest durchführen. Anschließend können sie diesen Selbsttest entsprechend der nachfolgenden Vereinbarung professionell überprüfen lassen. Für den Fall einer positiven Prüfung besteht für das Unternehmen, durch einen gesondert abzuschließenden Lizenzvertrag, über das WE ARE FUTURE PROOF – Logo die Möglichkeit, auch nach außen hin sichtbar Nachhaltigkeitserfolge aufzuzeigen.
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Für die Geschäftsbeziehung zwischen demjenigen Unternehmen (fortan nur „Unternehmen“), das auf www.wearefutureproof.de den kostenfreien Selbsttest durchgeführt hat und diesen nun überprüfen lassen möchte, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Fassung. Geschäftsbedingungen des Unternehmens finden keine Anwendung, es sei denn, uptodate stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Überprüfung des Selbsttests durch uptodate für das Unternehmen. Der Selbsttest wird von uptodate auf www.wearefutureproof.de zur Nutzung bereitgestellt. Näheres zum Vertragsgegenstand und den Leistungen regelt die Anlage Leistungsübersicht, welche Bestandteil dieses Vertrages ist.
§ 3 Leistungserbringung
uptodate wird die in der Anlage Leistungsübersicht näher beschriebenen vertragsgegenständlichen Leistungen erbringen.
§ 4 Mitwirkungsleistungen des Unternehmens
Das Unternehmen verpflichtet sich gegenüber uptodate ausschließlich wahrheitsgemäße Aussagen zu treffen und diese - auf Verlangen - durch Urkunden zu belegen. Das Unternehmen haftet für die gemachten Angaben nach den gesetzlichen Regelungen.
§ 5 Vergütung
uptodate erhält für die Überprüfung des Selbsttests eine Vergütung von xxx EUR. Die Vergütung ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer an uptodate zu zahlen und sofort nach Rechnungstellung fällig.
§ 6 Laufzeit, Kündigung
Der Vertrag endet mit erfolgreicher Übermittlung des Überprüfungsergebnisses an das Unternehmen.
§ 7 Nutzungs- und Schutzrechte
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uptodate ist alleiniger und ausschließlicher Inhaber sämtlicher Rechte an dem Selbsttest sowie dem Überprüfungsergebnis. uptodate räumt dem Unternehmen ein auf die Dauer der Durchführung beschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein. Dem Unternehmen ist es nicht gestattet, den Selbsttest oder Teile davon oder das Überprüfungsergebnis zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zur Erstellung abgeleiteter Werke zu nutzen oder zu vermarkten; den Selbsttest oder Teile davon oder das Überprüfungsergebnis zu dekompilieren, zu rekonstruieren oder auf andere Weise auf eine von Menschen lesbare Form zu reduzieren, es sei denn, dies ist gesetzlich zulässig; auf den Selbsttest sowie Teile sowie das Überprüfungsergebnis davon zuzugreifen, um ein mit dem Selbsttest sowie dem Überprüfungsergebnis konkurrierendes Produkt zu entwickeln; oder den Selbsttest oder das Überprüfungsergebnis zu nutzen, um Dienstleistungen für Dritte zu erbringen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen. uptodate steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Leistung keine Schutzrechte Dritter in Ländern der Europäischen Union oder anderen Ländern, in denen er den Selbsttest oder das Überprüfungsergebnis herstellt oder herstellen lässt, verletzt werden.
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Das Unternehmen räumt uptodate ein nicht-ausschließliches, übertragbares, unterlizenzierbares, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der im Rahmen dieses Vertrages übermittelten nicht personenbezogenen Daten zu Zwecken der Weiterentwicklung und Verbesserung seiner Produkte und Dienstleistungen ein. Im Rahmen dessen darf uptodate diese Daten speichern, vervielfältigen, bearbeiten und mit den Daten von anderen Unternehmen verknüpfen. Soweit Bestandteile dieser Daten immaterialgüterrechtlich geschützt sind (etwa durch das Urheber- oder durch das Markenrecht), erfasst dieses Nutzungsrecht auch diese Immaterialgüterrechte. Als Urheber werden die Rechte an den zu erstellenden Datenbanken uptodate zustehen.
§ 8 Geheimhaltung
Die Parteien werden sämtliche Informationen, die sie übereinander oder im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten oder erhalten haben und die als vertraulich gekennzeichnet wurden sowie, das Test- und Überprüfungsergebnis (im Folgenden: "vertrauliche Informationen"), unbefristet vertraulich behandeln und nur im Rahmen der Vertragsbeziehung nutzen bzw. verwerten. Sie werden die vertraulichen Informationen durch angemessene Schutzmaßnahmen vor dem unberechtigten Zugriff Dritter schützen.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für solche Informationen, die
a) zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich sind oder die zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich werden, ohne dass dies die empfangende Partei zu vertreten hätte,
b) von denen die empfangende Partei auf anderem Wege als durch die offenlegende Partei und ohne Verstoß gegen die vertragliche oder gesetzliche Vertraulichkeitspflichten Kenntnis erlangt, oder
c) die die empfangende Partei ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen der offen legenden Partei selbständig entwickelt hat.
Sie gilt ferner nicht, soweit die empfangende Partei aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder auf Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtet ist. Die zur Offenlegung verpflichtete Partei hat dies der anderen Partei, soweit zulässig und möglich, rechtzeitig vor der Weitergabe mitzuteilen. Die zur Offenlegung verpflichtete Partei darf die vertraulichen Informationen nur im erforderlichen Umfang herausgeben und hat, soweit möglich, deren Geheimhaltung durch den jeweiligen Empfänger sicherzustellen. Im Übrigen dürfen vertrauliche Informationen von der empfangenden Partei nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei Dritten gegenüber offengelegt werden. Keine Dritten in diesem Sinne sind die mit der Partei verbundenen Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) sowie die Berater einer Partei, die entweder von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder die sich zuvor schriftlich gegenüber der empfangenden Partei zur Verschwiegenheit verpflichtet haben. Die Verpflichtung zum Stillschweigen und zur Geheimhaltung erstreckt sich auf alle Mitarbeiter von uptodate. Sie gilt auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit fort. Die Einhaltung der Bestimmungen dieses § 8 hat uptodate durch geeignete Maßnahmen in seinem Betrieb sicherzustellen. Uptodate verpflichtet sich, alle Daten im Zusammenhang mit diesem Vertrag seinen Mitarbeitern nur insoweit zugänglich zu machen, wie dies zur Erbringung der Services/Dienstleistungen erforderlich ist. Uptodate gewährleistet, dass auch seine Erfüllungsgehilfen die Verpflichtung zur Vertraulichkeit entsprechend dieser Regelung dieses Vertrages einhalten. Uptodate wird den eingesetzten Erfüllungsgehilfen mindestens gleichwertige Geheimhaltungspflichten auferlegen.
§ 9 Datenschutz
uptodate weist darauf hin, dass personenbezogene Daten des Unternehmens bzw. der für diesen handelnden natürlichen Personen ausschließlich zur Vertragsabwicklung erhoben, gespeichert, verarbeitet, übermittelt und genutzt werden.
§ 10 Höhere Gewalt
Die Parteien haften nicht für Schäden oder für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn der jeweilige Schaden oder die Nichterfüllung auf einem Umstand beruht, der bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war und die Parteien diese Folgen weder verhindern noch durch zumutbare Maßnahmen beheben können (fortan „höhere Gewalt“). In jedem Fall liegt höhere Gewalt vor bei Kampfhandlungen (unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt worden ist), Unruhen, Explosionen, Feuer, Flut, Erdbeben, Taifun, Epidemien und bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, aufgrund derer der Geschäftsbetrieb vollständig oder überwiegend zum Erliegen kommt sowie bei Handlungen, Unterlassungen oder Maßnahmen einer Regierung oder beim Befolgen staatlicher Aufforderungen und bei der Störung von Betriebsanlagen oder Teilen davon, die zur Erfüllung von Verpflichtungen dieses Vertrages dienen. Im Fall des Eintritts höherer Gewalt haben sich die Parteien hiervon unverzüglich zu unterrichten und innerhalb von sieben Tagen detaillierte Informationen, insbesondere über den Umfang und, soweit zumutbarer Weise möglich, die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt vorzulegen.
§ 11 Haftung
Der uptodate haftet unbeschränkt:
a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
b) für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit sowie
c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Bei einfacher fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks unerlässlich ist und auf deren Erfüllung der Auftraggeber typischerweise vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung uptodates für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche der Höhe nach begrenzt auf den Schaden bzw. diejenigen Aufwendungen, die nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch sind. Im Übrigen haftet uptodate – außer in den vorstehenden Fällen – nicht für fahrlässige Pflichtverletzungen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die ihrem Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise entsprechen. Gleiches gilt, wenn sich bei der Vertragsabwicklung zeigen sollte, dass eine Lücke besteht oder dass eine Bestimmung vorliegt, die undurchführbar ist.
Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht anzuwenden.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist München.
Anlagenverzeichnis:
Anlage: Leistungsübersicht
Leistungsübersicht der Überprüfung des Selbsttests:
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Überprüfung Ihrer Angaben anhand der ausgewählten Dokumente
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Rückmeldung bei positiver Ergebnisprüfung
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Begründung bei negativer Ergebnisprüfung inkl. einer Korrekturschleife bei unzureichenden Dokumenten
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Leistungsübersicht der Jahreslizenz:
Die Jahreslizenz berechtigt nach erfolgreicher Prüfung das Siegel und die damit bereitgestellten Materialien zu nutzen:
Zur digitalen Nutzung:
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FutureProof Label zum Einbinden auf Ihrer Website und als PDF
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Zugang zum FutureProof-Profil
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Nachhaltig produziert für Ihren POS - Print-on-demand
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Druckdaten für das FutureProof Label als Sticker, FutureProof Poster in DinA2 und Aufsteller mit Ihren 3 Leuchtturm-Aktivitäten